Kinogeschichte: PARUFAMET

UFA, Copyright UFA GmbHDa haben die Amerikaner wieder einmal bewiesen, wie gut man die große Liebe zur Kunst, mit ordentlichem Geschäftssinn verbinden kann. Denn es gab tatsächlich eine Zeit, als amerikanische Filmstudios Filme noch der Filme wegen produzierten, aus Hingabe zum Medium. Schon 1925 war das so. Auch in Deutschland produzierte man aus Liebe zur Kunst. Allerdings ohne Geschäftssinn. Als deutscher Marktführer verrannte sich die Universum Film AG in immer teurere, aufwendigere Produktionen, und führte das schlicht UFA genannte Unternehmen an den Rande des Bankrott. Schon damals wollte man das deutsche Kino gegen die vom Staat ungern gesehenen ausländischen Produktionen schützen, und verhängte kurzerhand eine Kontingent-Beschränkung, demnach jeder Verleih in Deutschland nur einen ausländischen Film für jeweils eine deutsche Produktion verleihen durfte. Die UFA verfügte nicht nur über Studios, sondern auch einen eigenen Verleih. Und hier konnten die Freunde aus dem Westen ansetzen. Paramount und Metro Goldwyn Mayer gründeten mit der UFA einen gemeinsamen Verleih, der dem maroden Unternehmen eine Hypothek von 4 Millionen Dollar, oder über 16 Millionen Reichsmark in die leeren Kassen brachte. Die Geburt von ParUfaMet.

Wie verzweifelt die finanzielle Lage bei der UFA war, zeigt der Vertrag, auf den sich der Aufsichtsrat um Gründer Emil Georg von Stauß einlassen musste. Zuerst war der Vertrag auf zehn Jahre ausgelegt. Parufamet sollte zu 50% der Ufa gehören, und jeweils 25% den Partnern Paramount und MGM, was sich nicht schlecht anhört. Allerdings musste Parufamet jährlich 25 Paramount- und 25 MGM-Produktionen ins Programm nehmen und damit in den mehr als 300 Ufa-Kinos, mindestens 50 Prozent der Spielzeit füllen. Lediglich zehn weitere Filme sollten von der Ufa selbst ins Parufamet-Programm genommen werden. Die im Gegenzug aber nicht zwangsläufig auch in Amerika gezeigt wurden, weil in einer Klausel ausdrücklich stand, dass Parufamet in Amerika nur Filme spielen muss, die von amerikanischem Interesse seien. Klar, dass also nur wenige UFA-Produktionen in Amerika das Licht des Projektors erblickten. Den Leinwänden sollten möglichst die eigenen Filme vorbehalten bleiben.

Das alles wäre vielleicht, vorsichtig geschätzt, vielleicht machbar gewesen. Doch zwei gravierende Faktoren  kamen hinzu, die eigentlich schon von Anfang an klar gemacht hätten, dass die amerikanische Finanzspritze nur ein Aufschub des Bankrotts sein konnte. Ein Faktor war der UFA eigene Verleih, die Ufaleih, welche ebenfalls bedient werden musste. Und der andere, die Kontingentscheine, demnach neben einem deutschen Titel nur eine ausländische Produktion in deutschen Kinos gezeigt werden durfte. Da Paramount und MGM zusammen fünfzig Filme bei Parufamet einbrachten, und nur zehn Filme von der UFA kamen, fehlten entsprechend vierzig Kontingentscheine. Vierzig Filme, welche die UFA zusätzlich produzieren musste, und dies in einer ohnehin extrem angespannten finanziellen Situation.

Doch auch der zehrende Ehrgeiz, Hollywood die Stirn zu bieten, riss nicht ab. Anstatt sich dem finanziellen Zustand zu stellen, wollte man immer höher hinaus. Monströse Filme wie zum Beispiel METROPOLIS mussten entstehen, die alle kaum ihr Geld einspielten. Am Jahresende 1927, hatte UFA Schulden in Höhe von 36 Millionen Reichsmark. Im selben Jahr übernahm der Großunternehmer Alfred Hugenberg die Universum Film AG, und begann ordentlich umzukrempeln. Unter anderem begann man den Parufamet-Vertrag neu zu verhandeln. Und tatsächlich ließen sich die gerissenen Amerikaner darauf ein. Heraus kam eine Neuregulierung, welche die drei Partner gleichstellte, und der UFA weit größeren finanziellen Spielraum gab. Das größte deutsche Filmunternehmen konnte sich langsam aus der Misere retten. Aber auch das bewies wieder die Findigkeit und das Geschäftsinteresse der amerikanischen Studios. Denn ohne die UFA hätte es wesentlich weniger deutsche Filme gegeben, aber die brauchte man, wegen der deutschen Kontingentbestimmungen. Früher als angedacht, aber fast zu spät, wurde der Vertrag 1932 aufgelöst. Unter welchen Umständen, ist unklar.

Nicht die exakten Zahlen in diesem Artikel, sind von Bedeutung, sondern der Kern der Geschichte. Dieser Artikel entstand aus älteren Notizen, die ohne Quellenangaben versehen waren. Weitere im Netz verfügbare Artikel zu Parufamet haben oftmals abweichende Zahlen, sei es von Jahres-, hin zu Prozentzahlen, oder Mengenangaben. Meist decken sich die Angaben mit den vom Autor hier verwendeten Zahlen. Obwohl mit Quellenangabe, weichen andere Artikel oftmals bei bestimmten Angaben voneinander ab. Die in diesem Artikel verwendeten Zahlen können deshalb keinen Anspruch auf Richtigkeit erheben.

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